Die Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte über Fortbildungsmaßnahmen des Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH (IGS). Bei den zu erbringenden Leistungen des IGS handelt es sich aus schließlich um die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen.
Anmeldung und Vertragsschluss
Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor Fortbildungs- bzw. Kursbeginn. Die Anmeldung(en) durch den Vertragspartner per E-Mail oder auf unsere Webseite, Textform per Post oder per Fax sind bindend. Den Eingang Ihrer Anmeldung werden wir unverzüglich in Textform bestätigen. Darin liegt noch keine Annahme des Angebotes. Der Vertragspartner erhält in jedem Falle unmittelbar nach Kursanmeldung eine verbindliche Anmeldebestätigung. Erst mit Zugang dieser verbindlichen Anmeldebestätigung beim Vertragspartner kommt der Vertrag zwischen dem IGS und dem Vertragspartner zustande.
Rücktritt und Kündigung
Das IGS kann die Fortbildungsmaßnahme stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, bei höherer Gewalt oder auch bei plötzlicher Krankheit des Referenten. Die betroffenen Vertragspartner erhalten umgehend eine schriftliche Mitteilung. Geleistete Zahlungen werden sofort in voller Höhe erstattet. Schadenersatzansprüche können daraus nicht geltend gemacht werden, soweit das IGS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Die Vertragspartner können bis zu 14 Tagen
vor Kursbeginn den Vertrag kündigen, ohne dass dafür Kosten berechnet werden. Bei einer Kündigung
weniger als 14 Tagen bis 4 Tagen vor Kursbeginn werden 50 % der Kursgebühren fällig. Bei späteren
Absagen, Abwesenheit, Stornierung bzw. Abbruch ab Beginn der Fortbildungsmaßnahme ist der
volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Diese Gebühren entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt
wird und dieser auch an der vertraglich vereinbarten Maßnahme zu gleichen Konditionen teilnimmt.
Die Kündigung ist grundsätzlich in schriftlicher Form beim IGS einzureichen. Für die Berechnung der
Frist gilt der Tag des Eingangs der Kündigung beim IGS. Sie erhalten grundsätzlich eine schriftliche
Kündigungsbestätigung.
Zahlung
Die Zahlung der Gebühren für den Kurs hat prinzipiell vor Kursbeginn zu erfolgen. Der Vertragspartner erhält hierzu ca. zwei Wochen vor Kursbeginn eine Rechnung. Für den Fall, dass der rechtzeitige Versand der Rechnung für den gebuchten Kurs nicht mehr möglich war, hat der Vertragspartner die Zahlung trotzdem spätestens vor Kursbeginn zu leisten. Die Zahlung kann durch Vorlage einer Bankbestätigung nachgewiesen werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kann die Teilnahme am Kurs durch das IGS verweigert werden.
Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Nach erfolgreichem Besuch erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Zertifikat. Die Teilnahmebescheinigung / Zertifikat kann je nach Kurs dem Teilnehmer nach der Veranstaltung zugesandt werden. Das IGS kann die Aushändigung des Zertifikates bzw. der Teilnahmebescheinigung verweigern, bis die Kursgebühren vollständig bezahlt sind. Dies bezieht auch Veranstaltungen ein, die bereits stattfanden.
Sonstige Teilnehmerverträge
Bei Kursen, die als Folgeveranstaltungen gekennzeichnet sind, werden dem Vertragspartner nach der Anmeldung separate Vertragsexemplare übersandt, ggf. mit abweichenden Teilnahmebedingungen. Diese gesonderten Teilnehmerverträge kommen rechtswirksam erst nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien zustande.
Rabatte
Folgende Rabatte gewähren wir auf die Kursgebühr:
Ausgenommen hiervon sind Kurse, welche in Zusammenarbeit mit einem Drittanbieter angeboten werden.