07.09.2026
Inhalte entsprechend der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen
Für die Praxisanleitenden ergibt sich ein multiples Rollenverständnis, das verschiedene Funktionen umfasst. Dazu zählen neben der Rolle als Pflegefachkraft, die einen Versorgungsauftrag und in der Funktion als Praxisanleitende einen gesetzlich festgelegten Arbeitsauftrag in Bezug auf die Ausbildung zu erfüllen hat, die Rollen als Beurteilende, Wertevermittelnde, praktische Personalentwickler/-innen, zentrale Ansprechpartner/-innen und Netzwerker/-innen. Ein Teil dieser Rolle ist es auch, Botschafter/-in für die Ausbildung, das eigene Tätigkeitsfeld sowie die generalistische Pflegeausbildung zu sein. Praxisanleitende begleiten die Auszubildenden in ihrem individuellen Lernprozess – sie erklären nicht nur und führen vor, sondern fördern auch Methoden des Selbstlernens bei den Auszubildenden, unterstützen diese in der reflektierten Entwicklung einer selbstständigen Arbeitsweise und lassen auch Such- und Umwege als Lernchancen zu.
Weitere Informationen finden Sie hier.