Anmeldung
Für alle Angebote ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Der/die Teilnehmer/in erhält nach Anmeldung eine Aufnahmebestätigung für den gebuchten Platz.
Anmeldeschluss ist 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn.
Teilnehmergebühren
Die Teilnehmergebühren sind nach Erhalt der Rechnung zu überweisen:
Wir bitten um Angabe der Rechnungsnummer und, soweit möglich, um den Namen des Teilnehmers. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Auch Ratenzahlungen (max. monatlich) sind möglich.
Bankverbindung des Institutes:
Konto: 331 707 023
BLZ: 855 900 00 bei der Volksbank Bautzen e.G.
Rücktritt
Ausfallgebühren werden bei einem kurzfristigen Rücktritt ohne zwingende Gründe (Krankheit) in folgender Höhe erhoben:
ab 3 Wochen vor Kursbeginn 10 % der Kursgebühren
ab 2 Wochen vor Kursbeginn 20 % der Kursgebühren
ab 1 Woche vor Kursbeginn 30 % der Kursgebühren
Bei fernbleiben des gemeldeten Teilnehmers oder der gemeldeten Teilnehmerin zum Beginn der Fort- oder Weiterbildung werden die Kursgebühren in Höhe von 50 % der Lehrgangskosten erhoben, wenn nicht zwingende Gründe (Krankheit) vorliegen.
Kündigung
Ein ordentliches Kündigungsrecht bei Weiterbildungen besteht für beide Vertragsparteien. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
- Die/der Teilnehmende kann die Fort- oder Weiterbildung jederzeit unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist, erstmals zum Ende der ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate, kündigen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Bei Kündigung hat die/der Teilnehmende die anteiligen Kosten bis zum fristgemäßen Austritt aus der Maßnahme mindestens jedoch 50 % der Lehrgangskosten zu entrichten. Bei Kündigung werden dem/der Teilnehmenden die Kosten für die bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen nicht zurückerstattet.
- Der Träger ist aus folgenden Gründen zur fristlosen Kündigung berechtigt:
- Pflichtverletzung des Teilnehmenden, die das Erreichen des Lehrgangszieles in Frage stellen
- bei erheblichen Zahlungsrückständen. - Wird der/die Teilnehmende aufgrund von Krankheit an der Teilnahme am Lehrgang gehindert, so kann er nach Absprache mit dem Träger den Lehrgang zu einem späteren Zeitpunkt in einem später stattfindenden Kurs fortsetzen.
Absage von Veranstaltungen
Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt behält sich das Institut für Gesundheit und Soziales gGmbH vor, den Kurs abzusagen. Daraus evtl. entstehende Ansprüche an das IGS gGmbH werden ausgeschlossen.



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